Bezahlt die Privathaftpflicht den Schlüsseldienst, wenn ich mich aussperre?

Zahlt die private Haftplichtversicherung den Schlüsseldienst?

Wer sich aus seiner eigenen Wohnung aussperrt, muss die Kosten für einen Schlüsselnotdienst zum bloßen Aufsperren selbst bezahlen. Das liegt daran, dass Haftpflichtversicherungen nur für Schadensersatzansprüche Dritter aufkommen. In diesem Fall würden Sie sich durch das Aussperren und die Folgekosten einen eigenen Schaden zufügen, entsprechend verweigern die Versicherungen eine Schadensübernahme.

Anders kann es aussehen, wenn Sie einen beruflichen Schlüssel oder den Schlüssel von Einrichtungen wie einem Vereinsheim vergessen oder verlieren. Sie fügen einem Dritten wie Ihrem Arbeitgeber einen Schaden hinzu, das ist grundsätzlich ein Fall für die Haftpflichtversicherung. Es kommt aber darauf an, ob Ihr Vertrag explizit eine Schlüsselversicherung enthält.

Die Versicherungen gestalten ihre Policen unterschiedlich. Bei der einen Versicherung umfasst das Basispaket eine Schlüsselversicherung, bei der anderen müssen Sie ein Premiumpaket oder diesen speziellen Schutz als zusätzliche Option wählen. Darüber hinaus interessiert, welche Schäden die Versicherungen konkret übernehmen.

In der Regel bezahlen die Gesellschaften einen Austausch der Schlossanlage, wenn Ihnen ein Schlüssel des Vermieters oder des Besitzers eines gewerblichen beziehungsweise gemeinnützigen Gebäudes abhandenkommt. Das gilt auch für den Schlüssel zu Ihrer Mietwohnung, sofern anschließend der Austausch der Schlossanlage erforderlich ist. Beim Aussperren aus beruflich oder ehrenamtlich genutzten Räumen und dem Rufen eines Schlüsselnotdiensts verdient das Kleingeschriebene in den Vertragsbedingungen einen genauen Blick. Manche Versicherer begleichen die Kosten, wenn ein Schlüsselnotdienst zum Aufsperren mangels Alternativen unabdingbar ist und der Dienstleister einen fairen und transparenten Preis berechnet. Andere Policen umfassen diesen Versicherungsschutz nicht.

Auch bei einem umfangreichen Versicherungsschutz sollten Sie auf die Versicherungssumme und die Selbstbeteiligung achten. Die Versicherungssumme gibt an, bis zu welchem Höchstbetrag eine Versicherung zahlt. Eine niedrige Summe kann nicht ausreichen, wenn Sie neben dem Schlüsselnotdienst den kompletten Austausch der Schlossanlage im gesamten Gebäude verursachen. Die Selbstbeteiligung müssen Sie pro Versicherungsfall tragen. Bestenfalls schließen Sie eine Police mit umfassenden Leistungen inklusiver hoher Versicherungssumme und höchstens minimaler Selbstbeteiligung ab. Dieser Versicherungsschutz kostet zwar einige Euro mehr als eine Basispolice mit überschaubarem Leistungsspektrum, aber er bewahrt Sie vor überraschenden Ausgaben.

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